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30.11.2016

Der sichere Weg zur Immobilie führt über den Notar

Gerade in Zeiten von Niedrigzinsen steht das altbewährte „Betongold“ wieder hoch im Kurs. Doch auch diese Anlage will gut überlegt sein. Der Kauf einer Immobilie – sei es zur eigenen Nutzung oder als Wertanlage – ist für die meisten Menschen nicht selten die größte und wichtigste finanzielle Investition in ihrem Leben. Aufgrund der großen Bedeutung des Immobilienkaufs ist im Bürgerlichen Gesetzbuch die notarielle Beurkundung vorgesehen. Ohne Beurkundung ist der Kaufvertrag ungültig! Aber warum hat der Gesetzgeber diese hohe Hürde eingebaut?

24.10.2016

Fünf Gründe für eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht

Jedermann kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Situation kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall ein gerichtliches Betreuungsverfahren vor, da es keine automatische rechtliche Vertretungsbefugnis für Angehörige gibt. Ein solches Verfahren kann langwierig und teuer werden. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die Person des Betreuers Ihren Wünschen entspricht. Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht schaffen Sie Abhilfe. Die folgenden Gründe sprechen dafür, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen.

28.09.2016

Die Aufgaben des Notars - Weit mehr als nur vorzulesen!

Für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Hierzu gehören zum Beispiel Immobilienkaufverträge, Eheverträge und Erbverträge. Der Gang zum Notar ist damit unumgänglich. Doch welche Aufgaben übernimmt der Notar genau? Die Meinung, die Tätigkeit des Notars beschränke sich auf das Verlesen des Vertrags, ist nach wie vor verbreitet. Dabei gehen die Leistungen und Pflichten des Notars weit darüber hinaus.

23.08.2016

Entscheidung über Leben und Tod – Vorsorgevollmacht muss Kompetenzen klar benennen

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht Stellung bezogen. In der Entscheidung ging es um eine Vollmacht zur Vertretung in Fragen der medizinischen Behandlung und Versorgung bei der Entscheidung über den Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen.

29.07.2016

Unternehmensnachfolge im internationalen Kontext

Die europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) ist auf alle Erbfälle seit dem 17. August 2015 anwendbar. Sie regelt in erster Linie, welches Recht auf Erbfälle in den EU-Mitliedstaaten zur Anwendung kommt. Auch wenn das Gesellschaftsrecht vom Anwendungsbereich der EU-ErbVO ausgenommen ist, sind die bestehenden Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht von großer praktischer Relevanz.

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