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06.12.2017

Auf eine notarielle Vorsorgevollmacht sollten Immobilieneigentümer nicht verzichten

Wenn sich jemand nach einem Unfall, infolge einer Krankheit oder auf Grund seines Alters nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, greift ihm im Alltag oftmals die Familie unter die Arme. Doch es braucht auch jemanden, der in einer solchen Situation rechtliche Entscheidungen für ihn treffen kann. Will man ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden, muss hierfür rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet werden. Während im Alltag oft eine einfache schriftliche Vollmacht ausreicht, genügt diese unter anderem dann nicht mehr, wenn es um Immobilien geht. Ein Fall aus Bonn verdeutlicht, wie brisant das für die ganze Familie sein kann.

19.09.2017

Bundestag stärkt Selbstbestimmungsrecht der Patienten

Der Deutsche Bundestag schließt eine Schutzlücke im Betreuungsrecht und lässt zwangsweise ärztliche Behandlungen künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen zu. Gleichzeitig wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. „Dadurch steigt die Bedeutung von Patientenverfügungen“, berichtet Dr. Florian Meininghaus, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern.

02.05.2017

Wenn der Kredit platzt: Mehr Schutz für überforderte Ehepartner

Es ist gängige Praxis: Eine Bank verlangt als Bedingung für ein Darlehen, dass der Ehepartner ebenfalls unterschreibt und haftet. Heikel wird es, wenn das Darlehen platzt und sich der bürgende Partner als mittellos erweist. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die überforderte Frau eines Kreditnehmers in Schutz genommen – die Bank habe sittenwidrig gehandelt. Die Landesnotarkammer Bayern warnt dennoch: Wer nur bürgt, um den Ehefrieden zu wahren, geht hohes Risiko.

31.01.2017

Rechte Dritter an einem Grundstück

Der Erwerb eines Grundstücks macht den Käufer zwar zum Eigentümer, sichert ihm aber nicht automatisch alle Rechte daran. Nicht selten sind im Grundbuch sogenannte Grunddienstbarkeiten eingetragen, die den Eigentümer benachbarter Grundstücke zum Beispiel ein Wegerecht über das erworbene Grundstück geben. Aber auch umgekehrt kann es notwendig werden, eine solche Grunddienstbarkeit für das eigene Grundstück auf dem Nachbargrundstück eintragen zu lassen.

23.12.2016

Das Berliner Testament – Vorsicht vor der Bindungsfalle

Wenn Ehepaare ein Testament aufsetzen, ist das sogenannte „Berliner Testament“ ein echter Klassiker: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Ihre Kinder werden dann später Erben des Längstlebenden. Weitere Regelungen enthalten diese Testamente häufig nicht.

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