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10.07.2018

Erbbaurecht - Alternative zum Kauf eines Baugrundstücks

Kommunen, Kirchen und Stiftungen vergeben häufig Erbbaurechte. Besonders für junge Familien mit wenig Eigenkapital kann ein Erbbaurecht als „Eigentum auf Zeit“ eine Alternative zum Kauf eines Baugrundstücks sein.

25.05.2018

Damit das Start-up nicht zur Bruchlandung wird

Wer für eine Idee brennt, verliert leicht rechtliche Fallstricke aus dem Blick. Gerade Existenzgründer laufen Gefahr, sich ganz auf ihr unternehmerisches Projekt zu konzentrieren und dabei mitunter als lästig empfundene Hürden zu unterschätzen. Doch auch diese Hürden können zum Scheitern des Start-ups führen. Frühzeitig rechtliche Beratung und Informationsangebote in Anspruch zu nehmen, beugt dem vor.

13.04.2018

Drum prüfe, wer sich ewig bindet - Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

Ehepaare regeln ihren Nachlass häufig durch die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments. Insbesondere im Fall der Trennung der Eheleute oder bei sonstigen Streitigkeiten in der Familie kommt allerdings die Frage auf, ob die Ehegatten an das gemeinschaftliche Testament gebunden sind oder sich einseitig davon lösen können. Für einen wirksamen Widerruf sind dabei besondere Anforderungen zu beachten. Anderenfalls droht den Beteiligten die sogenannte „Bindungsfalle“.

19.03.2018

Deine, meine, unsere Kinder – Nachlassplanung in der Patchwork-Familie

Patchwork ist nicht nur auf dem Sofa individuell. Beziehungen sind heutzutage bunter als noch vor wenigen Jahrzehnten. Immer häufiger gehen Partner, die gemeinsame Kinder haben, getrennte Wege. Nicht selten finden sie neue Lebensgefährten, die ebenfalls Kinder aus einer früheren Beziehung mitbringen. Gegebenenfalls wird das Patchwork noch durch weitere, gemeinsame Kinder bereichert. So aufregend diese Beziehungsgeflechte sind, so komplex sind die Herausforderungen für die Beteiligten, gerade in puncto Nachlassplanung.

06.02.2018

Brexit und Briefkastengesellschaften – Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten | 26. Januar 2018

Zahlreiche in Deutschland tätige Unternehmen weisen eine englische Rechtsform auf. Insbesondere die Limited Company, die sich vor der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Jahr 2008 aufgrund ihres geringen Kapitalbedarfs auch bei deutschen Unternehmern einer gewissen Beliebtheit erfreute, gibt es nach wie vor zuhauf. Bei einem „harten Brexit“ könnten sich diese Gesellschaften nicht mehr auf die europäische Niederlassungsfreiheit berufen. Dies hätte den Verlust der Haftungsbeschränkung zur Folge und würde auch die Wirksamkeit neu abgeschlossener Geschäfte in Frage stellen. Betroffene Unternehmen sollten daher die verbleibenden Monate bis zum Brexit nutzen, um sich rechtzeitig beraten zu lassen und gegebenenfalls in eine deutsche Rechtsform zu wechseln.

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