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Spannende Einblicke in den Arbeitsalltag der pfälzischen Notarinnen und Notare: „Tag des offenen Notariats“ am 25. Juni 2025

Ob Immobilie, Vorsorge, Erbe, Partnerschaft oder Unternehmensgründung: Wer sich rund um wichtige rechtliche Themen individuell und unverbindlich beraten lassen möchte, ist beim „Tag des offenen Notariats“ genau richtig. Die Notarkammer Pfalz lädt am Mittwoch, dem 25. Juni 2025 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr dazu ein, die vielfältigen Beratungsangebote der pfälzischen Notarinnen und Notare kennenzulernen – persönlich, spontan und mit einem bunten Programm aus Informationsständen, Vorträgen und persönlichen Gesprächen.

Perfekt vorbereitet beim Hauskauf

Für die meisten Menschen ist der Kauf einer Immobilie eine der bedeutendsten und größten Investitionen ihres Lebens. Fast jeder träumt davon, irgendwann in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen. Als Käufer investiert man beim Immobilienkauf oft den Großteil seiner Rücklagen und nimmt Darlehen für Jahrzehnte auf. Umgekehrt will man als Verkäufer für sein Immobilienvermögen natürlich einen entsprechenden Betrag erzielen und diesen vom Käufer auch bekommen. Das erfordert umfassende vertragliche Absicherung. Von Gesetzes wegen ist deshalb für jeden Immobilienkaufvertrag die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Der Notar kümmert sich in diesem Zusammenhang um die Vertragsgestaltung und Beurkundung des Kaufvertrages, notwendige Unterlagen für den Vollzug, informiert über die Fälligkeit des Kaufpreises, überwacht die Eigentumsumschreibung und beurkundet auch Grundschuldbestellungserklärungen. Alles zu Ihrer Sicherheit!

Selbstbestimmt bleiben – auch in schwierigen Zeiten

Wer bestimmt, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, wie und wo man nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter medizinisch behandelt oder gepflegt wird? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet so für einen, wie man es selbst tun würde? Sie können Ihr Leben auch in solchen Fällen in der Hand behalten – wenn Sie Ihren eigenen Willen rechtzeitig deutlich machen. In einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung. Und dafür, dass Ihr Wille auch richtig umgesetzt wird, sorgt Ihre Notarin bzw. Ihr Notar.

Klar geregelt für den Ernstfall – Vererben nach Ihren Wünschen

Jeder hat seine eigenen Vorstellungen, wem er wann und wie viel vom eigenen Vermögen überlassen will. Doch nur die wenigsten hinterlassen dafür eine gültige Verfügung. Ohne Testament oder Erbvertrag wird Ihr gesamter Nachlass grundsätzlich nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt. Und dem Gesetz ist es völlig gleichgültig, welches Verhältnis Sie zu Ihren Erben hatten. Auch steuerliche Gesichtspunkte bleiben völlig außer Acht. Aber auch ein vorhandenes, doch nicht 

formgerechtes Testament kann Ihren letzten Willen zunichtemachen. Dazu kommt, dass mit der Höhe des Vermögens die Streitlust der Erben zunimmt. Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht in Ihrem Sinne ist, Sie die Vermögensnachfolge nach Ihren Wünschen regeln und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen möchten, sprechen Sie mit Ihrer Notarin oder Ihrem Notar. Rechtzeitig. Denn er weiß genau, welche Wünsche sich wie am besten umsetzen lassen.

Vorausschauend verbunden – rechtlich klug in Ehe und Partnerschaft

Wenn das Herz spricht, kommt der Kopf oftmals nicht zu Wort. Doch wer sich in Ehe, Partnerschaft und Familie nur auf gesetzliche Regelungen verlässt, verschenkt sinnvolle Möglichkeiten, das eigene und gemeinsame Leben nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. Was geschieht zum Beispiel mit dem Vermögen der Partner bei Heirat und Trennung? Wie will man Unterhalt und Vorsorge fürs Alter regeln? Wer soll für Schulden haften oder die Vermögensbildung finanzieren? Und wie lassen sich die Rechte und Pflichten gegenüber gemeinsamen Kindern zu deren Wohl am besten regeln? Wenn gesetzliche Regelungen nicht zu Ihren wahren Bedürfnissen passen, kann das ungerechte Folgen haben. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie Freiräume nutzen und sie durch individuelle Ehe- oder Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Sorgeerklärungen oder andere notarielle Vereinbarungen gestalten.

Ihr Notar berät Sie unparteiisch zu dem, was möglich und für Ihre persönliche familiäre Situation – auch im Hinblick auf die Zukunft – sinnvoll, fair und ausgewogen ist. Seit der Einführung der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 stehen die Gestaltungsmöglichkeiten gleichermaßen auch bei der Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren zur Verfügung.

Von Gründung bis Nachfolge: rechtlich sicher durchs Unternehmerleben

Das Führen eines Unternehmens stellt an Inhaber/-innen hohe Anforderungen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass ein Betrieb einen dynamischen Organismus darstellt, der jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen erfordert. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dabei nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates: So stellen sich Fragen zunächst bei der Gründung eines Unternehmens. Sie setzen sich fort bei der Führung des Unternehmens. Schließlich muss zur Erhaltung des Betriebes die Unternehmensnachfolge geplant werden. Notarinnen und Notare können schon aufgrund ihrer Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe sein.

Woche der Justiz vom 23. bis 28. Juni 2025

Interessierte Gäste können noch mehr entdecken, denn der „Tag des offenen Notariats“ am 25. Juni 2025 ist ein Element der „Woche der Justiz“. Vom 23. bis 28. Juni 2025 findet diese an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz statt, um Bürgerinnen und Bürgern die Bedeutung des Rechtsstaats und der Justiz näherzubringen. An vielen Standorten gibt es einen „Tag der offenen Tür“ mit Ausstellungen, Vorträgen, Workshops und Führungen durch die Gerichtsgebäude. Am Samstag, dem 28. Juni 2025, klingt die „Woche der Justiz“ u.a. mit einem Bürgerfest des Pfälzischen Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft in Zweibrücken aus.

Die pfälzischen Notarinnen und Notare freuen sich auf Ihren Besuch beim „Tag des offenen Notariats“.

Pressekontakt

Für Presseanfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

David Sommer

Notar a. D. und Geschäftsführer des Bayerischen Notarverein e. V., München

Benjamin Lorenz

Notarassessor, Referat für Öffentlichkeitsarbeit
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Landesnotarkammer Bayern - Referat für Öffentlichkeitsarbeit
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80333 München

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