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Genau hinhören – Betrug mit Anrufen von vermeintlichen Notarkanzleien

Immer wieder fallen Menschen auf Telefonbetrüger herein, welche zum Abruf einer Gewinnsumme oder für die Entlassung von Angehörigen aus einem Arrest im Voraus die Zahlung einer Geldsumme fordern. Inzwischen geben sich Betrüger auch immer häufiger als Notare oder Notarangestellte aus, um auf diese Weise das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen. Etwa gezahlte Geldbeträge sind dann meist endgültig verloren.

Offizieller Anschein durch angebliche Beteiligung eines Notars

Rechtsuchende wenden sich an Notarinnen und Notare in aller Regel in Angelegenheiten, die ein besonderes Vertrauensverhältnis verlangen. Als Träger eines öffentlichen Amtes bieten Notarinnen und Notare unabhängige und unparteiliche Vertragsgestaltung und werden zudem aufgrund ihrer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit auch im besonderen Maße als Vertrauensperson rechtsuchender Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen. Die notarielle Tätigkeit gewährleistet Rechtssicherheit sowie Rechtsfrieden und schützt rechtsunerfahrene Personen.

Leider ist diese besondere Vertrauensstellung auch Trickbetrügern bekannt, die sich in verschiedenen Betrugsmaschen als Notar ausgeben, weiß David Sommer, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern, zu berichten. Die Betrügereien laufen meist nach einem bestimmten Muster ab. Potenzielle Opfer erhalten in der Regel einen Anruf eines angeblichen Notarbüros und sollen unter einem Vorwand Zahlungen leisten. Die vorgegebene Beteiligung einer Notarin bzw. eines Notars erzeugt dabei eine besondere Glaubwürdigkeit gegenüber dem potenziellen Betrugsopfer; die telefonische Kontaktaufnahme erschwert die Überprüfung der Echtheit zusätzlich.

 

Häufige Betrugsmaschen

In den Telefonaten täuschen die kriminellen Betrüger beispielsweise den Anruf eines angeblichen Notarbüros vor, das über einen vermeintlichen Gewinn informiert. Die Angerufenen werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, Vorabzahlungen zu leisten, um den Gewinnbetrag ausgezahlt zu bekommen. Gezahlte Beträge sind dann häufig für immer verloren. Rechtsunerfahrene Bürgerinnen und Bürger wissen leider häufig nicht, dass Notarinnen und Notare keine Gebühren über das Telefon erheben würden, sondern nur durch eine amtlich unterschriebene Kostenrechnung, warnt Sommer. Besondere Vorsicht ist gerade dann geboten, wenn die Anrufer durch den Verweis auf gefälschte Internetseiten dieser angeblichen Notarbüros versuchen zweifelnde Bürgerinnen und Bürger von ihrer Betrugsmasche zu überzeugen.

In besonders dreisten Fällen wird den Angerufenen vorgetäuscht, dass nahe Angehörige z. B. einen Verkehrsunfall verschuldet hätten und in Arrest genommen worden wären. Eine Entlassung des Angehörigen sei nur bei Zahlung eines baren Geldbetrages möglich. Für die Ãœbergabe wird die Adresse eines tatsächlich existierenden Notarbüros angegeben. Vor Ort erscheint dann ein vermeintlicher Mitarbeiter, der vorgibt, das Geld im Auftrag der Notarin bzw. des Notars in Empfang zu nehmen. Die Entgegennahme von Bargeld zur Aufbewahrung oder zur Ablieferung an Dritte ist gesetzlich untersagt und daher für jede Notarin bzw. jeden Notar berufsrechtlich unzulässig, weiß Sommer. Auch hier dient der Vorwand einer Beteiligung der Notarin bzw. des Notars ausschließlich dazu, die notarielle Vertrauensstellung zu missbrauchen.

 

Wie kann man sich schützen?

Sobald Zweifel an der Echtheit einer behaupteten notariellen Beteiligung aufkommen, wenden Sie sich gerne an ihre örtliche Notarkammer.

Gehen Sie nicht auf Geldforderungen ein und geben Sie keine persönlichen Daten preis, insbesondere keine Kontodaten oder Kreditkartennummern.

Informieren Sie ggf. die Polizei.

Darüber hinaus stellt die Bundesnotarkammer einen Bürgerservice auf den Internetseiten www.notar.de zur Verfügung. Dort sind abschließend alle amtlich bestellten Notarinnen und Notare aufgelistet und können mit ihren jeweiligen Kontaktdaten eingesehen werden.

Pressekontakt

Für Presseanfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

David Sommer

Notar a. D. und Geschäftsführer des Bayerischen Notarverein e. V., München

Benjamin Lorenz

Notarassessor, Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Anschrift

Landesnotarkammer Bayern - Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Ottostraße 10
80333 München

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66482 Zweibrücken

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