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29.11.2021

Geldwäsche – Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister nun für jede Gesellschaft

Zum 1. August 2021 wurde das Geldwäschegesetz geändert. Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen für alle Gesellschaften. „Wer jetzt nicht handelt und sich nicht im Transparenzregister eintragen lässt, dem drohen in Kürze hohe Bußgelder“, warnt Julia Lindner, Notarassessorin an der Landesnotarkammer Bayern.

31.10.2021

Bei Minderjährigen die Rechnung nicht ohne das Gericht machen!

Wenn Minderjährige erben, Unternehmensanteile geschenkt bekommen oder ein Haus verkaufen, ist häufig unklar: Können die Eltern selbst alle notwendigen Erklärungen für das Kind abgeben? Oder müssen andere Stellen zustimmen? Und wer kümmert sich darum? Vergleichbare Fragen stellen sich etwa im Falle einer Vormundschaft oder einer angeordneten Betreuung. Was Sie in diesen Fällen beachten sollten, erläutert David Sommer, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern.

30.08.2021

Selbstverfasst oder aus dem Internet? – Vorsicht vor privatschriftlichen Vollmachten!

Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sie können den Vollmachtgeber davor bewahren, im Notfall unter Betreuung gestellt zu werden. Stattdessen wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Handelt es sich jedoch um eine rein privatschriftliche (und keine notarielle) Vollmacht, kann sich die Vollmacht im Ernstfall als nutzlos herausstellen.

21.07.2021

Kosten sparen beim Hauskauf? - Risiken von verdeckten Bauherrenmodellen

In Zeiten steigender Immobilienpreise durch eine Aufspaltung von Grundstückskauf und Bauvertrag Grunderwerbsteuer und Notarkosten sparen? Klingt zunächst verlockend. Aber Vorsicht! Dies kann für Käufer ein großes Risiko bedeuten.

21.06.2021

Den letzten Willen umsetzen – mit Testamentsvollstrecker

Vielfach haben Erblasser Sorge, dass ihre Erben mit der Verteilung des Nachlasses und seiner Verwaltung überfordert sind oder deswegen gar Streit entsteht. Dann wird das Erbe womöglich zur Last und das wollen die wenigsten. In diesen und in weiteren Fällen kann ein Testamentsvollstrecker helfen, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.

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