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Zur Geschichte der Notarkammer Pfalz

Die Notarkammer Pfalz ist zwar gemessen an der Zahl ihrer Notarinnen und Notare die drittkleinste Notarkammer in Deutschland, dafür aber auch die älteste.

Sie wurde 1803 im Zuge der Einführung des französischen Notariatsgesetzes in den von Napoleon besetzten linksrheinischen Gebieten Deutschlands eingerichtet. Während die Gebiete der heutigen Notarkammern Koblenz, des Saarlandes und der Rheinische Notarkammer nach der Zeit der französischen Besatzung unter die preußische Staatsverwaltung fielen und die Notariatskammern im Jahr 1822 wieder aufgelöst wurden, übernahm 1816 König Ludwig I. von Bayern die Pfalz. Dessen Nachfolger König Max I. von Bayern genehmigte im Jahr 1818, „die in der Pfalz bestehende Justizverfassung und Gesetzgebung mit allen ihren Eigentümlichkeiten im Ganzen noch ferner zu belassen“. Die Notariatsverfassung und damit die Notarkammer Pfalz konnten also unter bayerischer Herrschaft fortbestehen.

Das Notariatsgesetz vom 1861 ging einen Schritt weiter und erstreckte die pfälzischen „Eigentümlichkeiten“ französischer Prägung auf ganz Bayern. Hiernach waren die Notare in Bayern Staatsbeamte, jedoch ohne feste Besoldung und ohne Absicherung für den Ruhestand. Der hauptberuflich tätige Notar war auf Gebühren angewiesen, die er mit seiner ausschließlichen Beurkundungszuständigkeit erwirtschaften sollte. Fachkundige Gehilfen als ständige Mitarbeiter des Notars waren bereits vorgesehen.

1920 wurde zur Stärkung der kleineren Notariate auf dem Lande eine Zuschusskasse eingeführt, welche alsbald den Namen „Bayerische Notariatskasse“ erhielt. 1937 wurden die zuvor gegründeten Pensionsvereine für Notare sowie für Witwen und Waisen durch die Reichsnotarordnung aufgelöst und ihre Aufgaben sowie ihr Vermögen auf die Bayerische Notariatskasse bzw. Notarkasse überführt.  

Diese Notarkasse A.d.ö.R. - und neben ihr der Bayerische Notarverein e.V. - sind noch heute die beiden zentralen Einrichtungen, die die Notarkammer Pfalz und die Landesnotarkammer Bayern unter einem gemeinsamen Dach verbinden.

Die Rheinland-Pfälzische Notarordnung vom 1949 ließ diese historisch gewachsene Verbindung bestehen und sah für das neu geformte Bundesland Rheinland-Pfalz zwei getrennte Notarkammern vor: eine für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und eine für den Pfälzischen Oberlandesgerichtsbezirk - damals aufgrund der Zerstörung des Zweibrücker Schlosses noch in Neustadt und seit 1965 wieder in Zweibrücken angesiedelt.

Der Bezirk der Notarkammer Pfalz umfasst unverändert den Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken mit seinen vier Landgerichtsbezirken Frankenthal, Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken. Der Notarkammer gehören derzeit 53 Notarinnen und Notare an, die für insgesamt ca. 1,4 Millionen Einwohner zuständig sind.

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Notarkammer Pfalz
Schlossplatz 11a
66482 Zweibrücken

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