Institutionen
Vertrauen und Professionalität benötigen das richtige Fundament.
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Notarkasse A. d. ö. R. Notarkasse A. d. ö. R.
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Publikationen Publikationen
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- Berufsaufsicht
Berufsaufsicht
Die Notarkammer Pfalz wacht gemäß § 67 Abs. 1 BNotO über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder und unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit. Sie kann als aufsichtsführende Stelle die Amtsführung der Notare in berufsrechtlicher Hinsicht überprüfen und geht Beanstandungen nach.
Bestehen Bedenken gegen die lautere Berufsausübung einer Notarin oder eines Notars im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, kann bei der Notarkammer Pfalz schriftlich Beschwerde eingelegt werden. Wird ein Fehlverhalten festgestellt, ergreift die Notarkammer Pfalz geeignete aufsichtliche Maßnahmen.
Der Notarkammer Pfalz ist es jedoch nicht gestattet, Rechtsrat im Einzelfall zu erteilen, insbesondere zur Auslegung notarieller Urkunden oder zum Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen Notarinnen oder Notare Stellung zu nehmen. Über Auslegungsfragen oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen können nur die zuständigen Gerichte abschließend entscheiden.
Kontakt
Notarkammer Pfalz
Schlossplatz 11a
66482 Zweibrücken
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