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Zur Geschichte des Bayerischen Notarvereins e.V.
Der Bayerische Notarverein ist ein eingetragener Verein mit dem Sitz in München. Die Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts München erfolgte am 21. März 1949.
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs und dem damit verbundenen völligen Stillstand der Rechtspflege erfolgte der Wiederaufbau der deutschen Verwaltung ganz allgemein entsprechend den Vorgaben der Besatzungsmächte von unten. Nur langsam normalisierten sich die Verhältnisse. Eine Notarkammer existierte nicht, lediglich die Notarkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ohne Mitglieder hatte den Zusammenbruch überlebt. In einer Sitzung des Beirats der Notarkasse und des Notarausschusses, einem vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz bestellten vorläufigen Verwaltungsausschuss, der die Interessen der Notare gegenüber den Aufsichtsbehörden vertreten konnte, wurde am 15. Oktober 1947 die Gründung des „Bayerischen Notarvereins“ beschlossen und zur Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Lizenzierung ein Ausschuss gebildet, dem die Münchener Notare Dr. Georg Feyock, Hans Hieber und Dr. Hans Nobis angehörten.
Veröffentlichungen
Weitere Informationen zur Geschichte des Bayerischen Notarvereins finden Sie im Sonderheft der MittBayNot, das im Jahr 2001 anlässlich des 100jährigen Bestehens des Bayerischen Notarvereins herausgegeben wurde.
Der Bayerische Notarverein hat anlässlich des 150. Jahrestages des Inkrafttretens des Bayerischen Notariatsgesetzes einen Informationsflyer herausgegeben, den sie ebenfalls herunterladen können.
Veröffentlichungen zum Herunterladen
150 Jahre Bayrisches Notariat
Zur hunderfünfzigjährigen Wiederkehr dieses Ereignisses erschien im Verlag C. H. Beck München ferner die Festschrift "150 Jahre Bayerisches Notariat". Das vom Bayerischen Notarverein herausgegebene Werk zeichnet die geschichtliche Entwicklung des Notariats in Bayern nach.
Vor dem Hintergrund einer über die jüngere Vergangenheit hinaus bis in die Antike zurückreichenden Beurkundungstradition, wird die Erfindung einer unabhängigen, qualitätsgesicherten Beurkundung durch öffentliche Amtsträger als Kulturerrungenschaft gewürdigt. Der Blick wird weiterhin auf die weitreichende Modernisierung des bayerischen Staatswesens gelenkt, in welche das Inkrafttreten des Bayerischen Notariatsgesetzes eingebettet ist. Detailliert werden die ersten Amtsinhaber ab 1862 vorgestellt, die sich nach dem Systembruch durch das Bayerische Notariatsgesetz auf diesen Beruf einließen. Ebenso werden die Anfänge der bayerischen Notarrechtswissenschaft betrachtet.
Eine Untersuchung der Festvorträge des Bayerisch-Pfälzischen Notartags gibt schließlich Aufschluss über aktuelle Interessen im Notariatswesen und rechtspolitische Schwerpunkte außerhalb dessen.
Die Festschrift kann zum Preis von 79,00 € über den Beck-Verlag bezogen werden.
Kontakt
Notarkammer Pfalz
Schlossplatz 11a
66482 Zweibrücken